Präambel
Unser Handeln gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Gesellschaftern sowie der Öffentlichkeit ist von hohen ethischen und rechtlichen Grundsätzen geprägt.
Jeder einzelne Mitarbeiter der Dusar Frigo GmbH trägt durch sein Handeln, sein persönliches Auftreten und Verhalten zum Ansehen des Unternehmens gegenüber internen und externen Geschäftspartnern bei.
Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Fairness im täglichen Tun und in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sind Grundvoraussetzungen im Umgang untereinander, im Umgang mit unseren Geschäftspartnern und mit der Öffentlichkeit.
Nachhaltiges Wachstum und Erfolg ist nur durch fairen Umgang mit allen unseren Geschäftspartnern und untereinander möglich. Aus diesem Grund dulden wir keine unfairen oder gar ungesetzlichen Mittel zur Erreichung unserer Ziele.
Die nachstehenden Compliance Richtlinie enthält daher verbindliche Regeln für jeden Mitarbeiter der Dusar Frigo GmbH.
Wir sind dazu verpflichtet, nach dieser Richtlinie zu handeln.
Dusar Frigo GmbH
Christoph Gritzner (Geschäftsführer)
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift.

I. Grundsätzliches Verhalten
1. Gesetzestreues Verhalten
Wir handeln nach den gesetzlichen Rechtsordnungen und Vorschriften des jeweiligen Geschäftsumfelds, in dem wir uns bewegen. Für die Mitarbeiter der Dusar Frigo GmbH ist die Beachtung von Recht und Gesetz oberstes Gebot.
Gesetzesverstöße sind unter allen Umständen zu vermeiden.
Jeder Mitarbeiter hat, außer den Gesetzen, auch alle geltenden internen Regelungen der Dusar Frigo GmbH einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten muss jeder Mitarbeiter, außer eventuellen strafrechtlichen Sanktionen, mit disziplinarischen Konsequenzen der Dusar Frigo GmbH rechnen.
2. Respekt, Ehrlichkeit und Integrität
Sowohl bei der internen Zusammenarbeit als auch gegenüber externen Geschäftspartnern und Personen sind wir verlässliche Partner.
Wir halten uns an getroffene Zusagen und geben nur solche Zusagen, die wir auch einhalten können. Wir handeln ehrlich, sind offen und stehen zu unserer Verantwortung.
Wir respektieren die Privatsphäre, die Persönlichkeitsrechte und die persönliche Würde jedes Einzelnen. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Frauen, Männern, Diversen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Kultur, Religion und Hautfarbe. Wir dulden keine Ausgrenzung oder Diskriminierung aufgrund sexueller Neigungen oder sonstiger Gründe. Wir tolerieren keine sexuellen oder anderen persönlichen Beleidigungen oder Belästigungen.

II. Grundregeln der Zusammenarbeit der Dusar Frigo GmbH
1. Führung, Verantwortung und Aufsicht
Die Vorgesetzten müssen sich die Anerkennung ihrer Mitarbeiter durch ihr vorbildliches persönliches Verhalten und ihre Leistung verdienen. Sie müssen offen und ehrlich handeln und soziale Kompetenz beweisen. Im Umgang mit den Mitarbeitern setzen sie erreichbare Ziele, beweisen Vertrauen und setzen auf möglichst viel Freiraum und Eigenverantwortung.
Die von der Dusar Frigo GmbH ausgegebenen Führungsgrundsätze sind von jedem Mitarbeiter in Führungsposition zu beachten. Die Vorgesetzten halten ihre Aufsichtspflichten ein und organisieren die Arbeit so, dass alle Maßgaben eingehalten werden können. Sie sorgen dafür, dass im jeweiligen Bereich die Compliance-Richtlinien eingehalten werden und gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zwingend beachtet werden.
2. Finanzielle Verantwortung
Eine ordnungsgemäße Buchführung und Finanzberichterstattung ist in allen Unternehmen der Dusar Frigo GmbH eine Selbstverständlichkeit.
Nur durch eine zeitnahe Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, bei denen die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, ist sichergestellt, dass die Unternehmenslage zu jeder Zeit korrekt dargestellt wird und allen Verpflichtungen nachgekommen werden kann.
Alle Prozesse sind so organisiert, dass alle Buchungen korrekt und rechtzeitig erfasst werden können.
3. Anstellungsvertrag
Arbeitsvergütung und Arbeitszeiten
Jegliche bei der Dusar Frigo GmbH erbrachte Arbeit ist durch einen Arbeitsvertrag geregelt und erfolgt selbstverständlich freiwillig. Jeder Mitarbeiter kann die Dusar Frigo GmbH unter Einhaltung der gesetzlichen und/oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit verlassen. Der Mindestlohn und seine Vorgaben werden angewendet. Die Bezahlung des Arbeitsentgelts erfolgt monatlich.
Jeder Mitarbeiter erhält vor seiner Arbeitsaufnahme eine ausführliche und verständliche Information über die Inhalte des Anstellungsvertrags und die Zusammensetzung des Arbeits-entgeltes. Monatlich erhält jeder Mitarbeiter eine ausführliche und detaillierte Gehaltsabrechnung.
Überstunden werden auf Basis der gültigen gesetzlichen Grundlagen geleistet, angespart oder vergütet. Die Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind im Arbeitsvertrag beschrieben.
4. Arbeitssicherheit
Aufgrund unserer Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Kollegen und externen Partnern sorgen wir für die höchstmögliche Arbeitssicherheit und Ergonomie von Arbeitsplätzen. Diese Grundsätze werden sowohl bei der technischen Planung von Arbeitsplätzen und Einrichtungen als auch bei Prozessen und dem persönlichen Verhalten im Arbeitsalltag beachtet.
Das Arbeitsumfeld und die Arbeitsplätze müssen den Anforderungen einer gesundheitsorientierten Gestaltung und den notwendigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Jeder Mitarbeiter ist aber auch für die Arbeitssicherheit in seinem Bereich mitverantwortlich. Alle Vorschriften zum und zur Arbeitssicherheit sind strikt anzuwenden und einzuhalten.
5. Kinderarbeit und Jugendschutz
Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen lehnt die Dusar Frigo GmbH generell ab.
Alle Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Beschäftigten werden eingehalten. Es erfolgt für Jugendliche unter 18 Jahren keine Beschäftigung in der Nacht oder unter gefährlichen Bedingungen. Der Einsatz von jugendlichen Mitarbeitern ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich und ist mit besonderer Sorgfalt zu planen.
6. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und moderne Sklaverei
Respekt und Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Würde jedes einzelnen Menschen sind Grundwerte unseres Handelns. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit die Regeln und Gesetze zur Wahrung der der Menschenwürde einzuhalten. Wir unterstützen die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte.
Wir halten Gesetze ein und schaffen faire Arbeitsbedingungen, die menschenwürdig sind. Moderne Sklavenhaltung lehnen wir ab.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie genauso denken und handeln.
7. Ethisches Recruiting
Gleichbehandlung, Respekt und Schutz im Recruiting Prozess sind Grundwerte der Dusar Frigo GmbH. Daher ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es keine ungleiche Behandlung von Bewerbern gibt. Die Stellenbeschreibungen enthalten keine fehlenden und falschen Informationen und es werden keine sozialen Medien zum Sammeln privater Informationen genutzt. Des Weiteren verzichten wir auch auf Abfragen von irrelevanten Informationen.
8. Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
Die Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern werden jederzeit geschützt und respektiert. Sollten diese von den Geschäftsaktivitäten tangiert werden, richten wir unser Handeln nach den international gültigen Prinzipien aus. Dabei steht die Achtung der Rechte jederzeit außer Frage und ist stets einzuhalten.
9. Frauenrechte
Die Dusar Frigo GmbH fördert Chancengleichheit und toleriert keine Diskriminierung. Alle Menschen werden gleich behandelt, ungeachtet ihres Geschlechts. Es erfolgt keine Bevorzugung bei der Besetzung einer neuen Stelle und es werden auch keine Quoten erfüllt. Die Entlohnung der Stelle erfolgt ausschließlich auf Basis der auszuübenden Tätigkeit und nicht aufgrund des Geschlechts. Die Besetzung erfolgt ausschließlich aufgrund der fachlichen Eignung.
10. Umgang mit Firmeneigentum
Alle Mitarbeiter der Dusar Frigo GmbH gehen sorgfältig und schonend mit den ihnen überlassenen Einrichtungen und Betriebsmitteln um. Sofern betrieblich oder einzelvertraglich nicht anders geregelt ist, dürfen die Anlagen und Einrichtungen in Büros und Werkstätten (z. B. Telefon, Kopierer, PC einschließlich Software, Maschinen, Werkzeuge) nur dienstlich genutzt werden. Das Anschauen, Herunterladen oder Weitergeben von Informationen, die zur Gewaltverherrlichung, Rassenhass oder anderen Straftaten aufrufen ist verboten. Das Gleiche gilt natürlich für sexuelle Inhalte.
Wenn es nicht gesondert geregelt ist, ist die Nutzung von privater Ausrüstung für betriebliche Zwecke generell nicht gestattet (z.B. Aufnahmen mit Handy oder mit einer privaten Kamera / Videoausrüstung, Nutzung eines privaten Notebooks).
Ausnahmen hiervon müssen gesondert geregelt sein.

III. Umgang mit Geschäftspartnern und dritten Personen
1. Kampf gegen Korruption
a) Allgemeines
Wir nehmen Korruption nicht hin.
Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und einzelner Unternehmen und verursacht darüber hinaus große volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Schäden.
Unter Korruption verstehen wir jeden Missbrauch einer dienstlichen Funktion oder persönlichen Macht zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten.
c) Vorteile – Anbieten und Gewährung
Wir tolerieren keine Vorteilsgewährung. Kein Mitarbeiter darf deshalb Geschäftspartnern im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit unberechtigte Vorteile anbieten oder gewähren, und zwar weder als Geldzahlung noch in Form anderer Leistungen. Auch indirekte Zuwendungen sind nicht zulässig.
Mitarbeiter, die Verträge mit Beratern, Vermittlern, Agenten oder vergleichbaren Dritten abschließen, haben darauf zu achten, dass auch diese keine unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren Zuwendungen an Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter können bei einer Kundenveranstaltung, in dem dann abgestimmten Umfang, gewährt werden. Außerhalb der dort beschriebenen Maßnahmen sind diese strengstens untersagt. Giveaways können bei besonderen Anlässen als kleine Aufmerksamkeit oder Warenprobe an Kunden, Geschäftspartner und Gäste herausgegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass das positive Firmenimage im Vordergrund steht. Einladungen zu Geschäftsessen dürfen im üblichen geschäftlichen Rahmen ausgesprochen werden.
2. Freier Wettbewerb
Die Dusar Frigo GmbH bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln. Das Kartellrecht wird strikt eingehalten. Auch der bloße Anschein von wettbewerbsbeschränkenden Verhalten ist zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter ist unbedingt dazu verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Bei fremden Fehlverhalten ist die Geschäftsleitung zu informieren. Alle Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken sind verboten. Auch ein bloßer Informationsaustausch zwischen Unternehmen kann verboten sein.
3. Vermeidung von Interessenskonflikten:
Wir treffen geschäftliche Entscheidungen frei und unabhängig und schließen Interessenskonflikte wie folgt aus:
• Sollte ein persönliches oder familiäres Interesse im Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben bestehen, ist dieses umgehend dem Vorgesetzten mitzuteilen.
• Lieferanten oder Dienstleister dürfen beim Wettbewerb um Aufträge nicht aus persönlichen oder anderen sachfremden Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.
• Wenn Lieferanten oder Dienstleister auch im persönlichen Umfeld des entscheidenden Mitarbeiters tätig sind, muss die Entscheidung für diesen Lieferanten oder Dienstleister von dem Vorgesetzten des Mitarbeiters genehmigt werden. Interessenskonflikte sind grundsätzlich zu vermeiden, noch besser auszuschließen.
• Besteht bei Entscheidungen erkennbar die Gefahr eines Interessenkonfliktes, so muss der betreffende Mitarbeiter seinen Vorgesetzten unaufgefordert darauf hinweisen.
4. Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Wir, als Dusar Frigo GmbH, beachten Vorschriften für den Import und Export von Waren und Dienstleistungen.
Wir sind uns bewusst, dass bei einem grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zollrechtliche und andere Bestimmungen zu beachten sind. Zu dem grenzüberschreitenden Warenverkehr gehört auch die Mitnahme von Gegenständen bei Dienstreisen oder die vorübergehende Verbringung von Waren ins Ausland.
Geschäfte mit Firmen oder Personen, die auf Sanktionslisten stehen, sind strengstens untersagt.
IV. Nachhaltigkeit bei allen Handlungen
1. Umweltschutz und Schonung der Ressourcen
Mit hoher Priorität behandeln wir Themen wie Schutz der Umwelt und die Schonung derer Res-sourcen. Diese Themen sind Unternehmensziele von hoher Priorität. Wichtig sind das beispielgebende Verhalten und die Leistung jedes einzelnen Mitarbeiters. Jeder arbeitet an seinem Platz an diesen Themen mit.

2. Gesellschaftliche Verantwortung
Wir verstehen uns als verantwortungsbewusster, wichtiger Arbeitgeber in unseren Firmen und an unseren Standorten und nehmen die damit verbundene gesellschaftliche und regionale Verantwortung wahr. Dies geschieht durch eine offene Kommunikation mit den Menschen sowie durch den aktiven Einsatz für die jeweilige Region. Wir sind Bestandteil des öffentlichen Lebens in unseren Regionen und konstruktiver Ansprechpartner für die Gesellschaft und ihre Menschen. Von unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern erwarten wir ein nachhaltiges Handeln und einen respektvollen Umgang mit den Menschen, Tieren und der Umwelt.
3. Qualitätsmanagement / Integrierte Managementsysteme
Die Dusar Frigo GmbH legt großen Wert auf ihr Qualitätsmanagementsystem und die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen. Diese Pflichten sind in unseren dokumentierten Informationen niedergelegt und für alle unsere Mitarbeiter bindend.
V. Datenschutz und Schutz von geistigem Eigentum
1. Geschäftsgeheimnisse / Informationsschutz
Wir gehen achtsam und verschwiegen mit den uns anvertrauten Daten und Informationen um. Wir wissen, dass das Know-How und die Geschäftsgeheimnisse der Dusar Frigo GmbH wie auch der mit Dusar Frigo GmbH zusammenarbeitenden Firmen wertvoll sind und geschützt werden müssen. Wir beachten deshalb unsere internen Regelungen zum Schutz von vertraulichen In-formationen und Geschäftsgeheimnissen und geben interne Informationen nur in dem notwendigen und zulässigen Umfang gegenüber Dritten preis.
Über interne Angelegenheiten unseres Unternehmens wie unserer Partner, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind, bewahren wir Stillschweigen.
Wir geben keine Informationen, wie Einzelheiten zur Organisation des Unternehmens, Geschäfts-, Fabrikations-, Forschungs-, und Entwicklungsvorgängen und Zahlen des internen Berichtswesens weiter, die wir in der Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern erfahren haben, die aber für die konkrete Aufgabenstellung nicht zwingend erforderlich sind.
Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Grundlage jeder vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit ist Vertrauen. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Gesellschaftern, Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen. Daher müssen alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein.
2. Geistiges Eigentum
Zur Förderung von Innovationen ist es besonders wichtig für den Schutz des geistigen Eigentums zu sorgen. Unternehmer und Privatpersonen würden sich nicht so sehr mit Forschung und Entwicklung beschäftigen, wenn sie nicht umfassend von ihren Erfindungen profitieren könnten. Die Dusar Frigo GmbH achtet auf das eigene geistige Eigentum und das von anderen. Das geistige Eigentum der Dusar Frigo GmbH und ihrer Geschäftspartner ist ein wertvolles Gut, das unbedingt geschützt werden muss. Wer es zum eigenen Vorteil missbraucht, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
3. Datenschutz und Datensicherheit
Wir beachten die europäische Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz und achten darauf, dass die geltenden Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu jeder Zeit eingehalten werden.
Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der für die Dusar Frigo GmbH geltenden Datenschutzbestimmungen ist für uns unabdingbar. Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die von uns erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.
VI. Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
1. Ansprechpartner bei Verstößen
Jeder Mitarbeiter der Dusar Frigo GmbH kann seinen disziplinarischen Vorgesetzten, den Leiter Personal, auf Umstände hinweisen, die auf eine Verletzung der Compliance-Richtlinie schließen lassen oder auf Verstöße hinsichtlich des Qualitätsmanagements hinweisen. Anliegen oder Beschwerden zu diskriminierendem Verhalten können von jedem Beschäftigten direkt an die Personalabteilung adressiert werden. Jeder Vorgang wird gründlich untersucht. Soweit angemessen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Alle Hinweise und Unterlagen werden vertraulich behandelt.
2. Schutz von Hinweisgebern
Fehlverhalten von einzelnen Mitarbeitern muss schnell erkannt und gemeldet werden. Dazu ist es unabdingbar, dass der Hinweisgeber geschützt wird.